Kosten

Frau Rechtsanwältin Iris Woerner berechnet die anfallenden Kosten auf Basis der gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes. Welche Kosten im Einzelnen anfallen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die Einzelheiten erläutern wir Ihnen gerne im Beratungsgespräch.

In der ersten anwaltliche Beratung schildern Sie Frau Rechtsanwältin Woerner Ihre Situation und klären daraufhin gemeinsam, ob bzw. wie Sie weiter vorgehen möchten. Eine solche Erstberatung dauert rund eine Stunde. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz sieht hierfür Gebühren bis zu 190,- Euro zzgl. MwSt. vor. Dieser Betrag wird häufig jedoch nicht erreicht und wird im ersten Gespräch vereinbart.

Wenn Sie aus wirtschaftlichen Gründen die Kosten für einen Anwalt nicht tragen können, besteht die Möglichkeit, Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe zu beantragen. Die bei uns entstehenden Gebühren übernimmt dann vollständig oder teilweise der Staat. Bitte sprechen Sie bereits unsere Mitarbeiter hierauf an. Sie können Ihnen hier bereits wichtige Informationen und Voraussetzungen nennen.

Eine aussichtsreiche Rechtsverfolgung wird also immer möglich sein, unabhängig von Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen. Wir werden alles dafür tun, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.