Arbeitsrecht
Mit dem Arbeitsrecht kommt fast jeder in seinem Leben einmal in Berührung. Egal, ob „normaler“ Arbeitnehmer oder leitender Angestellter, schneller als man denkt, kann der Arbeitsplatz gefährdet sein.
Sie haben eine Kündigung erhalten? Dann ist höchste Eile geboten. Hier laufen kurze Fristen, deren Nichteinhaltung zum Verlust Ihrer Rechte führen kann. Sie sollten im Falle einer Kündigung unverzüglich Rechtsrat einholen. Nach fast 15 Jahren Arbeitnehmervertretung verfügt Frau Rechtsanwältin Woerner hier über ausgezeichnetes Fachwissen und versucht gemeinsam mit Ihnen die für Sie beste Lösung zu finden. Sie haben eine betriebsbedingte Kündigung erhalten? Sie wurden aus verhaltensbedingten oder personenbedingten Gründen fristgerecht oder fristlos gekündigt? Schnelles Handeln ist dringend erforderlich. Frau Rechtsanwältin Woerner erörtert mit Ihnen, die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage.
Wenn Sie nicht wieder an Ihren Arbeitsplatz zurück wollen oder können, werden wir klären, ob eine Abfindung gezahlt werden kann und welche zusätzlichen Regelungen etwa bei Freistellung, Zeugnis oder zur Vermeidung von Sperrzeiten getroffen werden können.
Wenn Sie zum Gespräch mit dem Arbeitgeber gerufen werden und Ihnen Verträge vorgelegt werden, sollten Sie auch hier einen Fachanwalt fragen. Zu oft werden hier Arbeitsverhältnisse beendet oder verschlechtert, ohne dass Sie als Arbeitnehmer über die Konsequenzen Ihres Handelns vollumfänglich informiert sind. Lassen Sie die Dinge prüfen, ehe Sie unwissend Aufhebungsverträge unterzeichnen.
Auch eine Abmahnung oder Ermahnung sollte überprüft werden. Lassen Sie sich beraten, ob und wie im Falle einer Abmahnung reagiert werden soll/ muss.
Gerne setzt sich Frau Rechtsanwältin Iris Woerner auch für die Rechte von Auszubildenden ein. Oft werden gerade die jungen Arbeitnehmer nur unzureichend über Ihre Rechte und Pflichten im Ausbildungsverhältnis aufgeklärt. Beachten Sie, dass Ihr Ausbildungsplatz ein wichtiger Grundstein für den Berufsweg darstellt und hier keine Fehler passieren dürfen. Sollten Sie Probleme in der Ausbildung haben, kann auch hier der Rat eines Fachanwalts für Arbeitsrecht sinnvoll sein. Gerne werden wir hier auch im Rahmen des Schlichtungsverfahrens für Sie tätig.
Die Besonderheiten der tariflichen Regelungen müssen bei jedem Rechtsfall geprüft werden. Beachten Sie, dass hier oft Ausschlussfristen lauern, die Ihnen die Durchsetzung Ihrer Recht unmöglich machen. So können Lohnansprüche und Entgeltforderungen möglicherweise nicht mehr durchgesetzt werden. Eine Erstberatung kann hier oft schon Klarheit verschaffen und Sie vor einem unnötigen Rechteverlust schützen. Lassen Sie sich beraten, wenn Entgeltrückstände bestehen oder eine Insolvenz des Arbeitgebers droht.
Neben den finanziellen Problemen im Arbeitsverhältnis, kommt es immer häufiger zu Mobbingfällen im Arbeitsalltag. Oft muss geklärt werden, welche Möglichkeiten der Arbeitnehmer hat, welche Ansprüche er möglicherweise gerichtlich durchsetzen kann oder ob er einfach nur mit dem schlechten Betriebsklima zurecht kommen muss. Soll in Ihrem Fall erfolgsversprechend gegen Mobbing vorgegangen werden, ist es notwendig schon früh Rechtsbeistand zu suchen. Nur wenn Sie wissen, welche Rechte Sie haben, können Sie aus der Mobbingspirale einen Ausweg finden. Durch die frühe Unterstützung eines Fachanwalts für Arbeitsrecht können Sie einen Teil der Verantwortung und der Last abgegeben und haben einen Unterstützer auf Ihrer Seite. Soll später eine Klage erhoben werden ist es wichtig, die Mobbinghandlungen schriftlich festzuhalten, das kann beispielsweise durch ein Tagebuch geschehen.
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist in der heutigen Zeit, in der oftmals beide Elternteile berufstätig sind, ein wichtiges Thema. Die Möglichkeit Elternzeit zu nehmen und trotzdem finanzielle Unterstützungen, wie Elterngeld zu bekommen, ist deswegen für die Familienplanung oftmals ausschlaggebend. Auch hier ist es notwendig frühzeitig Rechtsberatung einzuholen, damit wichtige Fristen eingehalten werden können. Dies gilt auch für die Geltendmachung von Teilzeitansprüchen. Lassen Sie sich hier durch eine Fachanwältin umfassend beraten.
Beachten Sie, dass Sie spätestens bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses regelmäßig einen Anspruch auf ein Zeugnis haben. Die Prüfung Ihres Arbeitszeugnisses übernehmen wir gerne.